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ASoK 5, Mai 2016, Seite 194

Neuregelungen zum Lohn- und Sozialdumping

Entwurf zu einem Bundesgesetz, mit dem ein Gesetz zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping (Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz – LSD-BG) geschaffen wird und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993, das Heimarbeitsgesetz 1960, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Betriebspensionsgesetz geändert werden, online abrufbar unter https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00189/index.shtml.

Nach dem oben angeführten Begutachtungsentwurf des Sozialministeriums vom (189/ME 25. GP) sollen die zentralen Bestimmungen zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping aus dem AVRAG und dem AÜG herausgelöst und klarer und strukturierter in einem eigenen Gesetz, dem LSD-BG, verankert werden.

Inhaltlich enthält der Begutachtungsentwurf folgende Änderungen, die ab in Kraft treten sollen:

1. Der Geltungsbereich des LSD-BG bezieht sich auch auf Hausgehilfen, Landarbeiter, Heimarbeiter und – durch den Verweis auf § 3 Abs 4 AÜG – auf überlassene arbeitnehmerähnliche Personen.

2. Von der Anwendung des Montageprivilegs sollen nur mehr technische Anlagen erfasst sein, die vom ausländischen Arbeitgeber gefertigt wurden.

3. Die Ausnahmen für bestimmte kurzfristige Arbeiten von geringem Umfang sollen erweitert bzw präzisiert werden:

Nach derzeitigem Recht ist zu unterscheiden, ob derartige Arbeiten im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages zwischen dem Arbeitgeber und einem Dritten oder außerhalb eines solchen erbracht werden. Im ersten Fall sind die Verpflichtungen im Zusammen

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