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Beitragsfreiheit für Gesundheitsförderung und Prävention
Fragen-Antworten-Katalog der Sozialversicherungsträger zu Gesundheitsförderung und Prävention.
Die Zurverfügungstellung von ärztlichen Untersuchungen, Massagen bzw Bewegungskursen fällt zwar nicht unter die seit geltende Befreiung für die Gesundheitsförderung und Prävention. Soweit diese Maßnahmen im Betrieb des Dienstgebers angeboten werden, kann diesbezüglich aber die Befreiung für die Benützung von Einrichtungen und Anlagen des Dienstgebers in Anspruch genommen werden.