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ASoK 5, Mai 2016, Seite 193

Beitragsfreiheit für Gesundheitsförderung und Prävention

Fragen-Antworten-Katalog der Sozialversicherungsträger zu Gesundheitsförderung und Prävention.

Die Zurverfügungstellung von ärztlichen Untersuchungen, Massagen bzw Bewegungskursen fällt zwar nicht unter die seit geltende Befreiung für die Gesundheitsförderung und Prävention. Soweit diese Maßnahmen im Betrieb des Dienstgebers angeboten werden, kann diesbezüglich aber die Befreiung für die Benützung von Einrichtungen und Anlagen des Dienstgebers in Anspruch genommen werden.

Rubrik betreut von: Alfred Shubshizky
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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