Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neue Faktoren zur Berechnung der Höherversicherung in der Pensionsversicherung
Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zur Festsetzung der Faktoren für die Bemessung des besonderen Steigerungsbetrages, BGBl II 2016/64.
Der BMASK hat eine neue Verordnung zur Berechnung der Höherversicherungspension in der gesetzlichen Pensionsversicherung erlassen. Diese ist mit in Kraft getreten und für Beiträge anzuwenden, die nach dem entrichtet werden.
Die Neufestlegung der Faktoren zur Berechnung der freiwilligen Höherversicherung war einerseits notwendig, weil die zuletzt mit der Verordnung BGBl 1985/577 festgelegten Werte mittlerweile veraltet sind. Unter Berücksichtigung der steigenden Lebenserwartung sind die neuen Faktoren daher niedriger als die alten. Anderseits ist die darin vorgesehene geschlechterspezifische Differenzierung unionswidrig.