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ASoK 5, Mai 2016, Seite 176

Gleichhaltung von im Ausland abgelegten Lehrabschlussprüfungen

Ein Leitfaden für die Praxis

Manfred Pichelmayer

Im Zuge der Internationalisierung sind viele Arbeitgeber damit konfrontiert, dass Mitarbeiter Prüfungszeugnisse vorlegen, die nicht in Österreich erworben wurden. Es stellt sich dann die Frage, wie damit umzugehen ist und welche formale Bedeutung diese Dokumente haben.

1. Allgemeines

Mit Deutschland, Ungarn und Südtirol gibt es bilaterale Verträge bzw Verordnungen, in denen zahlreiche Lehrabschlussprüfungen gleichgehalten sind. In diesen Fällen ist keine weitere Antragstellung notwendig.

Berufsprüfungen aus anderen Ländern bzw Lehrabschlussprüfungen, die nicht in den genannten Verträgen geregelt sind, können im Einzelfall auf Antrag gleichgehalten werden.

2. Dimensionen der Gleichhaltung

Die formale Gleichhaltung ausländischer Ausbildungen mit österreichischen Lehrabschlussprüfungen hat mehrere Dimensionen:

  • Anerkennung einer Facharbeiterqualifikation;

  • Zugang zu unterschiedlichen Angeboten der Höherqualifizierung;

  • Einstufung als Facharbeiter gemäß Kollektivvertrag;

  • berufsrechtlicher Befähigungsnachweis;

  • Berufsschutz.

3. Bilaterale Berufsbildungsabkommen

Die aktuell bestehenden Berufsbildungsabkommen bzw Verordnungen (im Verhältnis zu Deutschland, Ungarn und Südtirol) stehen im Internet zum Down...

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