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ASoK 1, Jänner 2013, Seite 33

Sozialrechts-Änderungsgesetz 2012

Das vom Nationalrat am beschlossene Sozialrechts-Änderungsgesetz 2012 (SRÄG 2012) enthält Änderungen des AlVG, des AMPFG, des AMSG, des Arbeit-und-Gesundheit-Gesetzes, des ASVG (78. Novelle), des GSVG (40. Novelle), des BSVG (40. Novelle), des B-KUVG (39. Novelle), des BPGG, des NSchG, des UrlG und des AZG.

Folgende Maßnahmen sind insb. hervorzuheben:

S. 341. Neuordnung der Invaliditäts-/Berufsunfähigkeitspension für zum Unter-50-Jährige

Ziel des SRÄG 2012 ist es, gesundheitlich beeinträchtigten Menschen durch berufliche und medizinische Maßnahmen der Rehabilitation eine längere Erwerbstätigkeit zu ermöglichen, anstatt sie vorzeitig in Pension zu schicken. Ein Eckpfeiler ist daher die Entflechtung von vorübergehender bzw. „behebbarer“ Arbeitsunfähigkeit (befristete Invalidität/Berufsunfähigkeit) und Pension. Um das Ziel der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erreichen, wird der Leistungskatalog der Sozialversicherungsträger und des AMS in Hinblick auf die Gruppe der Unter-50-Jährigen neu definiert. Die befristete Invaliditäts-/Berufsunfähigkeitspension wird durch ein Rehabilitations- bzw. Umschulungsgeld ersetzt. Nur wer dauernd invalid/berufsunfähig ist, erhält eine Invaliditäts-/Berufsunfähigkeitspension.

Die neuen Bestimmung...

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