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Änderung der Sachbezugswerteverordnung – Zinsersparnis aus Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen
Verordnung der Bundesministerin für Finanzen, mit der die Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung) geändert wird, BGBl. II Nr. 396/2012; BMF-010222/0136-VI/7/2012.
In den Praxis-News vom Dezember 2012 (ASoK 2012, 467) wurde über die Änderung der Sachbezugswerteverordnung hinsichtlich der Bewertung der Zinsersparnis bei Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen berichtet. Die nunmehr im BGBl. veröffentlichte Neuregelung weicht vom Begutachtungsentwurf in zwei Punkten ab:
Ausgangspunkt ist die Monatsdurchschnittstabelle des 12-Monats-EURIBOR, anhand derer für den Zeitraum vom 1. 10. des dem Jahr der Festsetzung vorangehenden Jahres bis zum 30. 9. des Festsetzungsjahres ein Durchschnittswert zu ermitteln ist. Dieser Prozentsatz ist um 0,75 Prozentpunkte zu erhöhen und auf halbe Prozentpunkte kaufmännisch zu runden. Im Begutachtungsentwurf war noch eine Erhöhung um einen Prozentpunkt vorgesehen. Für das Kalenderjahr 2013 beträgt der Referenzzinssatz demnach 2 %.
Entsprechend der bisherigen Regelung ist insoweit kein Sachbezug für die Zinsersparnis anzusetzen, als der Gehaltsvorschuss bzw. das Arbeitgeberdarlehen den Betrag von 7.300 Euro nicht übersteigt. Im Begutachtun...