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ASoK 1, Jänner 2013, Seite 21

Behinderung als Beendigungsgrund?

Die österreichische Judikatur und das EU-Recht

Christina, Bakk. LL.M. Hiessl

Seit nunmehr neun Jahren sind die Mitgliedstaaten der EU prinzipiell verpflichtet, einem sehr weit verstandenen Kreis von Behinderten im Arbeitsleben einen besonderen Schutz sicherzustellen. Mit mehr als zweijähriger Verspätung trat im Jänner 2006 auch in Österreich mit den §§ 7a bis 7r BEinstG eine Reihe von Bestimmungen in Kraft, die die relevanten Vorschriften der Rahmenrichtlinie 2000/78/EG umfassend umsetzen sollten. Dass aber gerade im Diskriminierungsrecht selbst die nahezu wortgleiche Übernahme eines Richtlinientextes kein Garant für eine EU-rechtskonforme Rechtspraxis ist, soll im folgenden Beitrag anhand einer Diskussion der aktuellen Rechtsprechung zu einer zentralen Frage des Behindertenschutzes aufgezeigt werden: was nämlich zu geschehen hat, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Behinderung seiner beruflichen Tätigkeit nicht mehr so nachgehen kann, wie der Arbeitsvertrag das vorsehen würde. Vor allem: Unter welchen Voraussetzungen ist eine Beendigung durch den Arbeitgeber zulässig?

1. Behinderungsbedingte Leistungsdefizite in der höchstgerichtlichen Judikatur

Bis zur erwähnten Novelle des Jahres 2006 war der Behindertenschutz in Österreich sehr selektiv ausgestaltet. Dies tr...

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