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ASoK 1, Jänner 2013, Seite 12

Staatliche Höherversicherung oder private Zusatzpension – ein Vergleich

Eine generelle Empfehlung für eines der beiden Systeme ist nicht möglich

Martin Rieder

Vielfach unbekannt ist, dass es im staatlichen System der Pensionsversicherung auch Möglichkeiten gibt, sich „freiwillig höher zu versichern“ – sprich die zukünftigen Pensionsauszahlungen durch Mehreinzahlungen zu erhöhen. Im Folgenden soll im ersten Teil ein Überblick über diese Möglichkeit gegeben werden. Im zweiten Teil dieses Artikels wird die Vorsorgeeinrichtung der Kammer der Wirtschaftreuhänder und die daraus resultierende „Zusatzpension“ dargestellt. Im dritten Teil werden beide Systeme in einem Beispiel einander gegenübergestellt.

1. Höherversicherung nach den Sozialversicherungsgesetzen

1.1. Grundsätzliches

Personen, die in einer Pensionsversicherung pflicht-, weiter- oder selbstversichert sind, können neben der bestehenden Pflichtversicherung bzw. freiwilligen Versicherung an den zuständigen Pensionsversicherungsträger Beiträge zur Höherversicherung entrichten. Die Höherversicherung in der Pensionsversicherung bewirkt keine Erhöhung der für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage maßgebenden Beitragsgrundlagen (= „normale Pensionsberechnung“). Durch die Zahlung von Höherversicherungsbeiträgen wird vielmehr ein Anspruch auf einen eigenen Pensionsbestandteil, den besonderen St...

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