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ASoK 1, Jänner 2013, Seite 6

Ausgleichstaxe nach dem BEinstG für das Kalenderjahr 2013

Die Höhe der gemäß § 9 Abs. 2 BEinstG zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt für das Kalenderjahr 2013 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, für Dienstgeber mit 25 bis 99 Dienstnehmern monatlich 238 Euro (2012 waren es 232 Euro), für Dienstgeber mit 100 bis 399 Dienstnehmern monatlich 334 Euro (2012: 325 Euro) und für Dienstgeber mit 400 oder mehr Dienstnehmern monatlich 355 Euro (2012: 345 Euro) (Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Feststellung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für das Kalenderjahr 2013, BGBl. II Nr. 407/2012).

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