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Die neue gesetzliche Unterstützungsleistung für Selbständige bei länger dauernder Krankheit
Änderungen im SVÄG 2012 für GSVG-Versicherte: Unterstützungsleistung und Krankengeld neu im Rahmen der freiwilligen Zusatzversicherung
Mit ist das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2012 (SVÄG 2012) in Kraft getreten. Als neue gesetzliche Pflichtleistung wird im SVÄG 2012 für GSVG-Krankenversicherte (Selbständige mit weniger als 25 Dienstnehmern) eine neue Unterstützungsleistung gewährt. Bei länger andauernden Krankheiten wird ab dem 43. Tag eine Geldleistung in Höhe von 27,73 Euro (Wert 2013) von der SVA geleistet. Die bisherige freiwillige Zusatzversicherung im GSVG bleibt grundsätzlich aufrecht, wird jedoch an die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst. Die Finanzierung der Unterstützungsleistung erfolgt aus Mitteln der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA).
1. Die Anspruchsberechtigten
Alle GSVG-Krankenversicherten (auch Opting-in-Versicherte und Versicherte gem. § 14a und § 14b GSVG), bei denen die Aufrechterhaltung ihres Betriebs von der persönlichen Arbeitsleistung abhängt und die in ihrem Unternehmen regelmäßig keinen oder weniger als 25 Dienstnehmer beschäftigen, sind anspruchsberechtigt.
Die Zahl der Dienstnehmer richtet sich nach den Grundsätzen der Ermittlung gem. § 77a ASchG. Demnach ist dreistufig zu prüfen und die folgenden drei Voraussetzungen müssen gegeben sein:
Durchschnittlich dürfen im Kalenderjahr nicht mehr...