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Lohnsteuerschaden (durch progressionsbedingt höhere Steuerbelastung der Nachzahlung) bei Rechtsunwirksamkeit der Kündigung
1. Es trifft zu, dass ein Dienstgeber dann, wenn überhöhte Krankenstände als Kündigungsrechtfertigungsgrund in Betracht kommen, eine objektive Zukunftsprognose über die weitere Dienstfähigkeit des betroffenen Dienstnehmers anstellen muss, die im zeitlichen Zusammenhang mit dem Kündigungszeitpunkt zu erstellen ist.
2. Aus dem Fehlen entsprechender Nachforschungen folgt aber nicht automatisch ein Verschulden für das Entstehen des Lohnsteuerschadens. Ob das der Fall ist, hängt von den konkreten Umständen ab, die hier aufgrund der hohen Krankenstandstage des Dienstnehmers Hinweise auf eine Dienstunfähigkeit boten.
3. Bei der Beurteilung der Frage, ob die Bestreitung eines mit Klage geltend gemachten Anspruchs wider besseres Wissen oder unter Außerachtlassung der gebotenen Sorgfalt geschehen ist, ist grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen und vor allem zu berücksichtigen, dass das Recht jeder Partei, bei Meinungsverschiedenheiten die Hilfe der Gerichte in Anspruch zu nehmen, nicht mit einer abschreckenden Verantwortlichkeit für die Rechtsverteidigung belastet werden darf. Derjenige, der bei gehöriger Aufmerksamkeit seinem Prozessstandpunkt, wenn auch nur geringe, aber doch gewisse C...