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ASoK 5, Mai 2022, Seite 166

Vergütungsanspruch für Verdienstentgang

Aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Judikatur

Andreas Gerhartl

Der im EpiG verankerte Anspruch auf Vergütung des Verdienstentgangs hat (erst) seit Beginn der Corona-Pandemie praktische Bedeutung erlangt. Dies zeigt sich sowohl an den Entwicklungen auf gesetzlicher Ebene als auch anhand der Zunahme an Judikatur. Hier sollen die aktuellen Tendenzen auf beiden Ebenen nachgezeichnet werden.

1. Verbesserungsauftrag

Unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Vergütung des Verdienstentgangs besteht, ist in § 32 EpiG geregelt. Nach § 49 Abs 1 EpiG ist der Anspruch auf Vergütung des Verdienstentgangs, der aufgrund einer wegen des Auftretens von SARS-CoV-2 ergangenen behördlichen Maßnahmen besteht, binnen drei Monaten vom Tag der Aufhebung dieser Maßnahmen geltend zu machen. Die Frist für die Geltendmachung wurde daher im Vergleich zur allgemeinen sechswöchigen Frist gemäß § 33 EpiG verlängert. Nach § 49 Abs 2 EpiG beginnen sowohl vor Inkrafttreten dieser Bestimmung laufende als auch bereits abgelaufene Fristen mit deren Inkrafttreten (am ) neu zu laufen. Die dreimonatige Antragsfrist endete für solche Fälle demnach am .

Nach § 32 Abs 6 EpiG kann der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister, wenn und soweit dies zur Gewährleistung einer einhe...

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