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ASoK 5, Mai 2022, Seite 165
Unfall bei der Aufnahmeprüfung einer Schülerin
Verletzt sich eine Schülerin bei der Teilnahme an der Aufnahmeprüfung für eine andere Schule, kann sich deren Schulerhalter nicht auf die Haftungsbeschränkung für „Schulunfälle“ berufen ().