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ASoK 5, Mai 2022, Seite 158

Aufenthalt und Beschäftigung von ukrainischen Vertriebenen in Österreich

Voraussetzung für den Erhalt einer Beschäftigungsbewilligung ist das Vorliegen eines Ausweises für Vertriebene

Natasha Ghulam

Nach Kriegsbeginn in der Ukraine am flohen Millionen von ukrainischen Flüchtlingen in die umliegenden Nachbarstaaten, einige auch nach Österreich. Bis Ende April 2022 wurden allein in Österreich 64.400 Flüchtlinge registriert. Im vorliegenden Beitrag wird im Detail auf die rechtlichen Regelungen betreffend Aufenthalt und Beschäftigung dieser Personengruppe eingegangen.

1. Aufenthalt

Ukrainischen Flüchtlingen kommt ein temporäres Aufenthaltsrecht in Österreich zu. Dieses ist in der VertriebenenVO geregelt. Diese Verordnung basiert auf der Richtlinie 2001/55/EG, in der für den Fall eines Massenzustroms (Art 5 leg cit) rechtliche Erleichterungen für Aufenthalt, Beschäftigung und gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen vorgesehen sind. Diese Richtlinie wurde nunmehr mit einem entsprechenden Durchführungsbeschluss des Rates auf Vorschlag der Europäischen Kommission aktiviert, das heißt, es wurde festgehalten, dass gewisse Personengruppen, die aus der Ukraine aufgrund des Kriegsausbruchs fliehen müssen, die Rechte der Richtlinie 2001/55/EG erhalten. Die VertriebenenVO sieht daher für folgende Personengruppen ein Aufenthaltsrecht vor:

  • ukrainischen Staatsangehörigen, die ihren bisherigen...

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