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ASoK 4, April 2017, Seite 153

Beschäftigungsbonus zur Senkung der Lohnnebenkostenbelastung

Beschlussprotokoll des 32. Ministerrats vom , online abrufbar unter https://www. bka.gv.at/-/beschlussprotokoll-des-32-ministerrates-vom-21-februar-2017.

Die Bundesregierung hat sich die schrittweise Senkung der Lohnnebenkosten zur Aufgabe gemacht. Dazu wurden bzw werden folgende Maßnahmen gesetzt:

1. Bereits im Zuge des Budgetbegleitgesetzes 2016, BGBl I 2015/144, wurde eine schrittweise Absenkung des Dienstgeberbeitrags zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) festgelegt. Seit beträgt der Beitragssatz 4,1 %, ab 2018 gilt ein Beitragssatz von 3,9 %.

2. Durch den Ministerratsvortrag vom wurde eine Förderung von Start-ups (innovative, wachstumsstarke und maximal fünf Jahre alte Kleinst- oder KleinunternehS. 154 men) beschlossen. Diese können für die ersten drei förderungsfähigen Arbeitsplätze eine Erstattung der Lohnnebenkosten beantragen, wobei das Förderungsvolumen im ersten Jahr bis zu 100 %, im zweiten Jahr bis zu 67 % und im dritten Jahr bis zu 33 % dieser Kosten beträgt. Förderungsanträge können seit an die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH gestellt werden. Die diesbezüglich maßgebliche Sonderrichtlinie „Förderung der Lohnnebenkosten für innovative Start-ups“ ist auf Intern...

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