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II. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2017
Das Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2017 – SVÄG 2017), sieht neben diversen Klarstellungen Maßnahmen zur Vermeidung von (vorübergehender) Invalidität und zur rascheren Wiedereingliederung in das Erwerbsleben im ASVG, Anpassungen des BSVG im Zusammenhang mit der sozialversicherungsrechtlichen Wirksamkeit der Einheitswertfeststellung 2014, die Schaffung von klaren Verjährungsregeln im AlVG und die Absenkung des Beitrags zum Aus- und Weiterbildungsfonds nach dem AÜG vor.
Die Änderungen treten – sofern nicht anders angegeben – rückwirkend mit in Kraft.
Die im Folgenden vorgestellten Maßnahmen sind hervorzuheben:
S. 152 1. Erweiterung der Richtlinienkompetenzen des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger um die Koordinierung der Aufgaben der Krankenversicherungsträger im Bereich der Frühintervention zur Verhinderung des Ausscheidens aus dem Erwerbsleben
Betroffene Bestimmung: § 31 Abs 5 Z 20 ASVG.
Ziel der Maßnahmen im Bereich der Frühintervention ist es, Versicherte seitens der Krankenversicherungsträger bei längeren Krankenständen zu einem Ges...