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ASoK 4, April 2017, Seite 132

Nichtvorliegen einer Entsendung bei Tätigkeiten ohne Auswirkung auf den Arbeitsmarkt

Erweiterung der Ausnahmetatbestände in § 1 Abs 5 und 6 LSD-BG im Wege einer europarechtskonformen Interpretation

Sebastian Zankel

Am trat das neu geschaffene LSD-BG in Kraft, mit welchem im Wesentlichen die bisher in §§ 7 ff AVRAG bzw § 17 Abs 2 bis 7 AÜG enthaltenen Normen in ein einheitliches Gesetz integriert worden sind und in welchem nunmehr Regelungen betreffend das Verbot von Unterentlohnungen sowie administrative Vorschriften im Falle von Entsendungen bzw grenzüberschreitenden Arbeitskräfteüberlassungen enthalten sind. In § 1 Abs 5 und 6 LSD-BG finden sich Regelungen, wann bestimmte Typen von Entsendungen nicht vom Geltungsbereich des LSD-BG erfasst werden. In den obigen Gesetzesbestimmungen nicht enthalten ist die in den Erläuterungen zum LSD-BG normierte Rechtsregel, dass eine Entsendung nicht unter den Geltungsbereich des LSD-BG fällt, wenn diese keine bzw kaum Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt hat. In diesem Beitrag soll nunmehr untersucht werden, unter welchen Bedingungen dieser in den Erläuterungen erwähnte Ausnahmetatbestand verwirklicht wird.

1. Erweiterung der Ausnahmetatbestände in § 1 Abs 5 und 6 LSD-BG im Wege einer europarechtskonformen Interpretation des LSD-BG

In den Erläuterungen zum LSD-BG wird – wie erwähnt – normiert, dass ein grenzüberschreitender Arbeitseinsatz trotz Erbringung einer Arbeitsleistung durch den Dienstnehmer jedenfalls dann außerhalb des Anwen...

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