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ASoK 4, April 2017, Seite 122

Generelles Neutralitätsgebot versus Kopftuchverbot am Arbeitsplatz

Die Offenbarung des EuGH

Erika Kovács

Ein privater Arbeitgeber kann Arbeitnehmerinnen, die Kundenkontakt haben, das Tragen eines Kopftuches verbieten, sofern eine interne Regel ein religiöses, philosophisches und politisches Neutralitätsgebot vorschreibt. Dagegen stellt eine Anweisung zum Ablegen des Kopftuches ohne das Vorliegen einer generell-abstrakten Regelung eine unzulässige Diskriminierung dar. In den Urteilen Achbita und Bougnaoui äußerte sich der EuGH erstmals zur Frage des Schutzes vor Diskriminierung aufgrund der Religion. Die Entscheidungen werfen jedoch mehr Fragen auf, als sie beantworten.

1. Die Rechtssachen Achbita und Bougnaoui

Der EuGH setzte sich in den Rechtssachen Achbita und Bougnaoui mit der Frage auseinander, ob ein privater Arbeitgeber seiner Arbeitnehmerin verbieten darf, am Arbeitsplatz ein islamisches Kopftuch zu tragen.

In der Rechtssache Bougnaoui hat der Arbeitgeber seine Arbeitnehmerin nach einer Kundenbeschwerde (erneut) aufgefordert, am Arbeitsplatz oder zumindest bei Kundenkontakten kein islamisches Kopftuch (hier: den sogenannten Hidschāb) zu tragen. Nachdem sie dieser Forderung nicht nachkam, wurde sie gekündigt. Dagegen galt in der Rechtssache Achbita ein generelles Verbot, am Arbeits...

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