zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 7, Juli 2013, Seite 273

Zur Verjährung bei einer aufgeschobenen Legalzession in sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen sowie zur Analogie von Legalzessionsnormen

OGH trifft wichtige Klarstellung

Doris Braun

Der OGH befasste sich in seiner Entscheidung vom , 8 Ob 126/11d, sowohl mit der Frage der Verjährung bei aufgeschobenen Legalzessionen als auch mit der analogen Anwendbarkeit der Regelungen zu Legalzessionen.

1. Sachverhalt

Die Beklagte war Erhalterin eines allgemeinen öffentlichen Krankenhauses, in dem am ein Kind während der Geburt durch einen ärztlichen Kunstfehler schwer geschädigt wurde.

In einem seitens des Geschädigten angestrengten Verfahren wurde bereits vor dem gegenständlichen Verfahren am die Haftung der Beklagten für alle künftigen Folgen aus der unsachgemäßen Geburtshilfe festgestellt.

Die nunmehrige Klägerin, eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, erbrachte vom bis Leistungen auf Grundlage des Steiermärkischen Pflegegeldgesetzes (Stmk. PGG) an das schwer geschädigte Kind. Weiters wurden von der Klägerin in den Jahren 2001 bis 2009 Leistungen aufgrund des Steiermärkischen Pflichtschulerhaltungsgesetzes (Stmk. PEG) erbracht. Darüber hinaus entstanden der Klägerin von 1995 bis 2008 noch diverseste Aufwendungen auf Grundlage des Steiermärkischen Behindertengesetzes (Stmk. BHG).

Die Mutter des Kindes machte in ihren Anträgen an die Klägerin nie Angaben über ein Fremdvers...

Daten werden geladen...