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Neugestaltung der Beitragsprüfung ist verfassungswidrig
ua.
In den Praxis-News vom letzten Dezember (ASoK 2019, 475) wurde darüber berichtet, dass im Hinblick auf die Neuorganisation der Sozialversicherung zahlreiche Gesetzesprüfungsanträge beim VfGH anhängig sind. Der VfGH hat mittlerweile den Großteil der Reform durch das Sozialversicherungs-Organisationsgesetz (SV-OG), BGBl I 2018/100, als verfassungskonform beurteilt.
Die seit wirksame Umgestaltung der Beitragsprüfung, nach der die Kompetenz zur Prüfung der lohnabhängigen Abgaben und Beiträge (PLAB) ausschließlich dem beim BMF angesiedelten und vom Finanzamt der Betriebsstätte des Arbeitgebers zu beauftragenden Prüfdienst zugewiesen wird, hat der VfGH aber als Verstoß gegen die Grundsätze der Selbstverwaltung eingestuft und für das Außerkrafttreten dieser Neuregelung eine Frist bis zum festgelegt.