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V.Novelle zum BUAG: Neuregelung des Urlaubsverbrauchs und Einführung eines Überbrückungsgeldes für Bauarbeiter
Im Mittelpunkt der Novelle zum BUAG, die auf einem Initiativantrag der Koalitionsparteien beruht, stehen die Neuerungen beim Urlaubsverbrauch und beim Verfall von Urlaubsansprüchen sowie die Einführung eines Überbrückungsgeldes, das kurz vor dem Pensionsantritt stehende arbeitslose Bauarbeiter künftig erhalten sollen. Im Folgenden werden die wesentlichen Bestimmungen der geplanten Novelle dargestellt.
1. Urlaubsverbrauch und Verfall von Urlaubsansprüchen
In Hinkunft soll der Zeitpunkt des Urlaubsantritts zwischen Bauarbeiter und Arbeitgeber so vereinbart werden, dass der Urlaub innerhalb des Kalenderjahres, in dem er entstanden ist, jedenfalls aber bis zum 31. 3. des drittfolgenden Jahres verbraucht werden kann (§ 7 Abs. 2 BUAG). Wird der Urlaub nicht bis zu diesem Zeitpunkt verbraucht, soll der Urlaubsanspruch verfallen (§ 7 Abs. 6 BUAG). Eine Vereinbarung zwischen Bauarbeiter und Arbeitgeber über eine Fristerstreckung der Verfallsfrist soll nicht zulässig sein. Ziel dieser Neuerungen ist die Verhinderung des übermäßigen Ansammelns von Alturlauben, wie es derzeit in der Baubranche üblich ist. Darüber hinaus soll auch dem in dieser Branche besonders wichtigen Bedürfnis nach Erholung entsprochen werden. Damit Urlaub r...