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Ausgleichszulage als Sozialhilfeleistung i. S. d. Freizügigkeitsrichtlinie?
Schlussanträge des Generalanwalts Wahl vom in der Rs. C-140/12, Brey.
In den Praxis-News vom April 2012 (ASoK 2012, 149) wurde darüber berichtet, dass der OGH ein Vorabentscheidungsansuchen an den EuGH gestellt hat, um klarzustellen, ob die Ausgleichszulage als Sozialhilfeleistung i. S. d. Art. 7 Abs. 1 lit. b der Richtlinie 2004/38/EG (Freizügigkeitsrichtlinie) anzusehen ist. Der Generalanwalt geht nun S. 320 in seinen Schlussanträgen davon aus. Wenn der EuGH dieser Auffassung folgt, ist die im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2011 verankerte Festlegung der Aufenthaltsschädlichkeit der Ausgleichszulage, für deren Anspruch wiederum ein rechtmäßiger Inlandsaufenthalt Voraussetzung ist, europarechtskonform.