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ASoK 8, August 2013, Seite 310

Zustellproblematik bei Meldepflichtverletzung und Ortsabwesenheitsmeldung

Zusammenspiel von AlVG und ZustG

Andreas Gerhartl

Sowohl das ZustG als auch das AlVG enthalten Verpflichtungen über die Meldung der Zustelladresse, regeln die mit der Verletzung dieser Meldepflicht verbundenen Konsequenzen aber nur rudimentär. In der Praxis kommt es überdies vor, dass ein Arbeitsloser zwar keine Meldung an das AMS erstattet, aber eine sog. Ortsabwesenheitserklärung bei der Post deponiert. Der folgende Beitrag untersucht die Frage, welche Rechtsfolgen eine derartige Vorgangsweise nach sich zieht.

1. Einleitung und Problemstellung

Im Falle der Abwesenheit von der Abgabestelle ist es möglich, bei der Post kostenlos eine Ortsabwesenheitserklärung abzugeben. Diese erfordert weder eine Angabe von Gründen für die Abwesenheit noch deren Nachweis. Auch die Angabe einer Adresse, an der der Betreffende während seiner Abwesenheit erreichbar ist, oder die Namhaftmachung eines Zustellbevollmächtigten sind nicht erforderlich.

Die Abgabe einer Ortsabwesenheitserklärung ist auch via Internet möglich, lediglich beim ersten Mal ist eine persönliche Vorsprache (zwecks Identitätsnachweises) erforderlich. Im von der Post dafür zur Verfügung gestellten Formular ist zwar die Bekanntgabe des Endtermins der Ortsabwesenheit vorgesehen, von der Praxis w...

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