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Anhebung der Einkommensstaffeln in der Arbeitslosenversicherung
Ziel des vom Nationalrat am beschlossenen Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird, ist die wirksame Entlastung von Personen mit niedrigem Einkommen und damit die Stärkung des Konsums und somit der österreichische Wirtschaft (RV 25 BlgNR 26. GP; 19/BNR 26. GP).
Daher sollen ab die Werte für den reduzierten Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei niedrigem Einkommen erhöht werden.
Demnach soll der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung für Arbeitnehmer mit einem Monatseinkommen bis 1.648 Euro (derzeit: bis 1.381 Euro) entfallen. Über 1.648 Euro bis 1.798 Euro (derzeit: über 1.381 Euro bis 1.506 Euro) soll der vom Arbeitnehmer zu tragende Anteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag 1 %, über 1.798 Euro bis 1.948 Euro (derzeit: über 1.506 Euro bis 1.696 Euro) 2 % und über 1.948 Euro (derzeit: über 1.696 Euro) wieder 3 % betragen.
Für Arbeitgeber soll der Beitragssatz wie bisher unverändert bei 3 % bleiben.
Des Weiteren soll § 2a Abs 5 AMPFG entfallen, da der Bund ohnehin gemäß § 1 Abs 4 AMPFG Abgänge in der Gebarung Arbeitsmarktpolitik zu tragen hat.