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Grenzüberschreitende Überlassung bzw Entsendung
Einflüsse des Unionsrechts
Bei grenzüberschreitenden Arbeitskräfteüberlassungen bzw Arbeitnehmerentsendungen nach Österreich spielt das Unionsrecht eine bedeutsame Rolle für die Auslegung innerstaatlicher Vorschriften. Der vorliegende Beitrag unternimmt eine Standortbestimmung.
1. Einleitung
Die Entsendung von Arbeitnehmern nach Österreich spielt nach dem LSD-BG jedenfalls und – für den Fall, dass es sich um Arbeitnehmer handelt, die dem Geltungsbereich dieses Gesetzes unterliegen – auch nach dem AuslBG eine Rolle. Der Begriff „Entsendung“ im weiteren Sinn umfasst dabei sowohl eine Entsendung im engeren Sinn als auch eine grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung, allerdings werden für beide Gestaltungsformen teilweise unterschiedliche Regelungen getroffen.
2. Arbeitskräfteüberlassung
2.1. Wahrer wirtschaftlicher Gehalt
Der nationale Gesetzgeber hält an mehreren Stellen fest, dass für die Beurteilung eines Vertrages (Entsendung, Arbeitskräfteüberlassung, bewilligungspflichtige Beschäftigung) der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhalts maßgebend ist. Dies wirft vor allem in Bezug auf das Vorliegen einer (grenzüberschreitenden) Arbeitskräfteüberlassung bisweilen Fragen auf.
Gemäß