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Abzugsbeschränkung von Pflichtversicherungsbeiträgen
Entscheidung: .
Norm: § 16 Abs 1 EStG.
Die Abzugsbeschränkung für Beiträge zu einer Krankenversicherung aufgrund einer ausländischen gesetzlichen Versicherungspflicht bezieht sich auf die Höchstbeiträge in der gesetzlichen österreichischen Sozialversicherung. Nach den Gesetzesmaterialien sollte lediglich eine Gleichstellung dieser Beiträge mit Pflichtbeiträgen an eine inländische gesetzliche Krankenversicherung hergestellt, eine Abzugsfähigkeit im Rahmen einer ausländischen Versicherungspflicht in höherem Ausmaß aber nicht bewirkt werden. Es entsprach somit der Absicht des Gesetzgebers, die Abzugsfähigkeit ausländischer Pflichtversicherungsbeiträge zur Krankenversicherung mit den nach österreichischem Sozialversicherungsrecht geltenden Höchstbeiträgen zu begrenzen.