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ASoK 1, Jänner 2018, Seite 36

Neues zum Arbeitnehmerschutz

LP-VO, MSchV, Änderung der AStV, der GKV 2011 und der ARG-VO sowie Novelle zum Arbeitszeitrecht

Andrea Lechner-Thomann

Der vorliegende Beitrag befasst sich mit den vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz neu erlassenen Verordnungen in den Bereichen Lenker- und Mutterschutz sowie mit den aktuellen Änderungen in der AStV, GKV 2011, im AZG und ARG sowie in der ARG-VO.

1. Lenkprotokoll-Verordnung

Die Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über das Lenkprotokoll (Lenkprotokoll-VerordnungLP-VO) ist am mit BGBl II 2017/313 kundgemacht worden. Sie tritt mit in Kraft und löst die bis dahin geltende FahrtbV ab.

Lenker von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen haben ein Lenkprotokoll zu führen, wenn das Kraftfahrzeug weder mit einem analogen noch mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet ist oder auf die Verwendung des Kontrollgeräts verzichtet wird (§ 1 LP-VO iVm § 17 Abs 3 AZG).

Das persönliche Fahrtenbuch gemäß § 17 Abs 4 bis 6 AZG ist in Form eines Lenkprotokolls zu führen. Die Lenkprotokolle sind personen- und tagesbezogen und haben inhaltlich den Vorgaben des § 5 Abs 1 LP-VO zu entsprechen. Anstelle des Lenkprotokolls können auch elektronische Geräte zur Aufzeichnung der Daten verwendet werden (§ 5 Abs 4 LP-VO).

Von der Verpflichtung zur Führung eines Lenkprotokolls sind nach § 2 Abs 2 LP-VO die Lenker folgender Fahrzeuge ausgenommen:

  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen;

  • Zugmaschinen (maximale Höchstgeschwind...

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