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ASoK 1, Jänner 2018, Seite 28

Verfahren beim Verstoß gegen eine Konkurrenzklausel mit Konventionalstrafenregelung

Case Study zum Mahnverfahren

Michael Leitner

Der vorliegende Beitrag beschreibt ausgehend von einem Mustersachverhalt die (mahn)verfahrensrechtlichen Besonderheiten bei Geltendmachung von Ansprüchen beim Verstoß gegen eine Konkurrenzklausel im Sinne des § 36 AngG.

1. Einleitung

Es ist zunächst festzuhalten, dass die Art der Geltendmachung davon abhängig ist, ob eine Konventionalstrafe vereinbart wurde oder nicht:

  • Wurde nämlich keine Konventionalstrafe vereinbart, so kann man auf Unterlassung der konkurrierenden beruflichen Tätigkeit klagen und/oder – sofern die übrigen Voraussetzungen für die Durchsetzung (insbesondere Verschulden) gegeben sind – den tatsächlichen (und somit nicht in Form einer Konventionalstrafe pauschalierten) Schaden begehren.

  • Wurde hingegen eine Konventionalstrafe vereinbart, so kann man nur diese Konventionalstrafe einklagen, also den (allenfalls gemäßigten) vereinbarten Geldbetrag.

Der vorliegende Beitrag setzt sich nur mit dem letzten Fall auseinander, geht dabei von dem unter Punkt 2. dargestellten Sachverhalt sowie davon aus, dass sowohl Konkurrenzklausel als auch Konventionalstrafe gültig vereinbart wurden und grundsätzlich durchsetzbar sind (auf die Möglichkeit der richterlichen Mäßigung gemäß § 38 AngG wird hier nicht ...

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