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ASoK 1, Jänner 2018, Seite 10

Der Anspruch des Betriebsrats auf Erhalt deutschsprachiger Unterlagen

Betriebsräte in Österreich haben einen Anspruch darauf, dass ihnen deutschsprachige Unterlagen zur Verfügung gestellt werden

Michael Geiblinger

Code of Conduct, Code of Ethics, Business Code, Whistleblowing- und Compliance-Guideline sowie Policy sind nur einige fremdsprachige Bezeichnungen von Vertragswerken, die zwischen Betriebsinhaber und Betriebsrat von Bedeutung sind. Dieser Artikel erläutert, ob in Österreich trotz der zunehmenden Bedeutung der fremdsprachigen Kommunikation zwischen Betriebsinhaber und Betriebsrat ein Anspruch des Betriebsrats auf Erhalt deutschsprachiger Unterlagen besteht.

1. Einleitung

Immer häufiger haben Betriebsräte im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Unterlagen, Dokumenten und Verträgen zu tun, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, obwohl die betriebsrätliche Arbeit in Österreich stattfindet. Sei es nun die generelle Globalisierung oder aber auch die bloße Tendenz einiger Branchen und Betriebe: Die wachsende Bedeutung von Fremdsprachen in der Kommunikation zwischen Betriebsinhaber und Betriebsrat steigt. So ist es nicht verwunderlich, dass arbeitsrechtlich relevante Unterlagen, Dokumente und Verträge (wie zB Code of Conduct, Code of Ethics, Business Code, Whistleblowing- und Compliance-Guideline sowie Policy) nicht nur fremdsprachig (zumeist Englisch) betitelt sind, sondern auch der Inhalt in...

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