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Ungleiche Erleichterungen für Vortragende?
Änderungen im 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2013
Neben zahlreichen anderen Änderungen und Anpassungen hat im 2. SVÄG 2013 auch eine Ergänzung bezüglich der Sozialversicherungsfreiheit des Entgelts Lehrender im Erwachsenenbildungsbereich stattgefunden. Auf den ersten Blick scheint dies eine begrüßenswerte Maßnahme zu sein, um nebenberufliche Vortragende bis zu einer bestimmten Entgelthöhe nicht in eine Sozialversicherungspflicht einzubeziehen und somit Vortragstätigkeiten attraktiver zu machen. Auf den zweiten Blick scheint diese Maßnahme jedoch zur Ungleichheit zwischen den Bildungsinstitutionen zu führen.
1. Die bisherige Regelung der Sozialversicherungsfreiheit für Vortragende
1.1. Die Ausnahmebestimmung für Lehrende im Erwachsenenbildungsbereich
Grundsätzlich sind unter dem sozialversicherungspflichtigen Entgelt alle Geld- und Sachbezüge zu verstehen, auf die pflichtversicherte Dienstnehmer Anspruch haben (Anspruchsprinzip) und welche darüber hinaus gewährt werden (Zuflussprinzip). Neben den Ausnahmebestimmungen in § 49 Abs. 3 ASVG findet sich in § 49 Abs. 7 ASVG eine Verordnungsermächtigung für die Feststellung von sozialversicherungsfreien pauschalierten Aufwandsentschädigungen der Höhe und dem Grunde nach für bestimmte Berufsgruppen, sofern die jeweilige Tät...