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ASoK 1, Jänner 2014, Seite 11

Krankenstand im Zeitausgleich

Einige Überlegungen zur aktuellen OGH-Judikatur

Florian Mosing

Der OGH hatte sich in seiner Entscheidung vom , 9 ObA 11/13b, mit der Rechtsfrage zu beschäftigen, welche Auswirkungen eine Erkrankung auf eine Zeitausgleichsvereinbarung hat. Neben den Antworten, die die Entscheidung zweifellos liefert und die im Zuge des Beitrags näher beleuchtet werden, blieb mangels Entscheidungsrelevanz leider die Frage unbeantwortet, ob dem Arbeitnehmer ein Rücktrittsrecht von der Zeitausgleichsvereinbarung im Falle des Krankenstands zusteht. Ziel des Beitrags ist es daher auch, diese zu beantworten.

1.

1.1. Sachverhalt

Der Kläger war bei der Beklagten vom bis zum als angestellter Konstrukteur tätig. Auf das Dienstverhältnis war der Kollektivvertrag für Angestellte im Metallgewerbe anzuwenden. Der Bruttomonatslohn des Klägers betrug 2.861,60 Euro. Das Dienstverhältnis endete durch einvernehmliche Auflösung. Am vereinbarten die Streitteile, dass der Kläger am Urlaub haben und im Zeitraum vom bis zum sein Überstundenguthaben durch Zeitausgleich abbauen sollte.

Vom bis zum war der Kläger krankgemeldet. Seine Normalarbeitszeit hätte am 21. und je 8,5 Stunden und am 4,5 Stunden, insgesamt daher 21,5 Stunden betragen.

Der Kläger b...

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