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ASoK 1, Jänner 2014, Seite 10

Aufwandersatzverordnung für 2014

Aufgrund der §§ 1 und 2 des Bundesgesetzes über den Aufwandersatz von gesetzlichen Interessenvertretungen und freiwilligen kollektivvertragsfähigen Berufsvereinigungen in Arbeitsrechtssachen (Aufwandersatzgesetz), BGBl. Nr. 28/1993 i. d. F. BGBl. I Nr. 98/2001, hat die Bundesregierung eine Aufwandsersatzverordnung für 2014 erlassen. Die Verordnung der Bundesregierung über den Aufwandersatz von gesetzlichen Interessenvertretungen und kollektivvertragsfähigen freiwilligen Berufsvereinigungen in Arbeitsrechtssachen (Aufwandersatzverordnung) ist in BGBl. II Nr. 404/2013 kundgemacht und tritt mit in Kraft.

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