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ASoK 3, März 2021, Seite 114

Begünstigte Lohnbesteuerung von freiwilligen Abfertigungen: Eingeschränkte Vordienstzeitenberücksichtigung

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§ 67 Abs 6 Z 2 EStG sieht hinsichtlich der begünstigten Besteuerung freiwilliger Abfertigungen eine dienstzeitenabhängige Staffelung vor. Da diesbezüglich bei Nachweis des Arbeitnehmers zwar auch Vordienstzeiten zu berücksichtigen sind, gleichzeitig aber während dieser Dienstzeit erhaltene Abfertigungen das steuerbegünstigte Ausmaß kürzen, ist es naheliegend, dass der Arbeitnehmer nur solche Vordienstzeiten berücksichtigt haben will, für die er keine oder nur geringfügige Abfertigungen erhalten hat.

Bis zu welchem Zeitpunkt zurück die Dienstverhältnisse nachgewiesen werden, bleibt nach dem Gesetz dem Arbeitnehmer überlassen. Ausgehend vom aktuellen Dienstverhältnis kann der Nachweis von Vordienstzeiten so weit zurück erfolgen, wie es für den Arbeitnehmer möglich bzw günstig ist. Zur Gewährleistung dessen, dass ein und dieselbe Vordienstzeit nicht mehrmals herangezogen wird, ist es nach dem BFG aber nicht möglich, bei dieser Zurückverfolgung einzelne Dienstverhältniszeiten außer Betracht zu lassen, sodass es insoweit zu einer lückenhaften Berücksichtigung von Vordienstzeiten kommt.

Da es zu diesem Aspekt noch keine höchstgerichtliche Entscheidung gibt, hat das BFG eine R...

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