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ASoK 3, März 2021, Seite 113

Fragen-Antworten-Katalog des BMF zum Kontrollsechstel

Info des 2021-0.087.587.

In den Praxis-News vom Februar 2021 (ASoK 2021, 78) wurde über die Adaption der Regelung über das Kontrollsechstel berichtet. Mit Wirkung ab 2021 muss der Arbeitgeber Aufrollungen auch zugunsten des Arbeitnehmers vornehmen. Darüber hinaus wurde ein weitreichender Ausnahmekatalog festgelegt. Das BMF hat dazu jetzt eine Fragen-Antworten-Katalog erlassen, aus dem sich folgende wesentliche Punkte ergeben:

  • Sozialversicherungsbeiträge, die auf den sonstigen Bezug entfallen, der im Zuge der Aufrollung nach dem Tarif zu besteuern ist, sind entsprechend bei der Tarifbesteuerung zu berücksichtigen.

  • Die Ergebnisse einer Kontrollsechstelaufrollung sind im Lohnkonto zu verarbeiten.

  • Die Aufrollung nach Maßgabe des Kontrollsechstels muss grundsätzlich bei Auszahlung des letzten laufenden Bezugs im Kalenderjahr für den Monat, in dem der letzte sonstige Bezug gewährt wurde, durchgeführt werden. Sie kann frühestens bei Auszahlung des letzten sonstigen Bezugs erfolgen.

  • Der aufgrund der Kontrollsechstelberechnung nach Tarif zu besteuernde Teil der sonstigen Bezüge (Sechstelüberhang) hat keinen Einfluss auf die Kontrollsechstelberechnung.

  • Bei der Kontrollsechstelb...

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