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II. Verlängerung der Corona-Kurzarbeit
Nach dem Beschluss des Nationalrats vom betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz geändert wird (227/BNR 27. GP), soll die Corona-Kurzarbeit bis verlängert werden (§ 78 Abs 38 und Abs 42 AMSG). Des Weiteren soll im Bereich der Kurzarbeitsregelung eine Übereinstimmung mit dem BMG erzielt werden.
Die Änderungen sollen rückwirkend mit in Kraft treten.