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ASoK 3, März 2021, Seite 94

Maskenpflicht am Arbeitsplatz

Verordnung und Gestaltungsmöglichkeiten

Andreas Gerhartl

Dem Tragen einer Schutzmaske kommt auch für das Arbeitsverhältnis Bedeutung zu. Die (bei der Verfassung des vorliegenden Beitrags am ) einschlägige 4. COVID-19-SchuMaV enthält dazu Regelungen, deren Details nicht gerade unkompliziert ausgestaltet sind. Diese teilweise Detailverliebtheit der Ausgestaltung verhindert aber nicht das Bestehen von offenen Fragen und Ungereimtheiten.

1. Einleitung

Zahlreiche COVID-19-Schutzmaßnahmen basieren nicht (unmittelbar) auf Gesetz, sondern auf Verordnung. Diese sind in der Regel einer hohen Änderungsdynamik unterworfen, weshalb es sich bei der Darstellung der darauf gegründeten einschlägigen Rechtslage zumeist um eine Momentaufnahme handelt. Längerfristige Geltung ist bei diesen Normen daher nicht intendiert.

Bei einer Regelung durch Verordnung fehlen aber (im Unterschied zu den meisten Gesetzen) auch Materialien (wie Erläuterungen zu einer Regierungsvorlage), sodass die Interpretation im Wesentlichen ausschließlich unter Zugrundelegung des Verordnungstextes erfolgen muss. Gewisse Anhaltspunkte können zwar unter Nutzung der Internetseite des BMSGPK gewonnen werden, insgesamt bereit die Auslegung der einschlägigen Normen meines Erachtens aber mitunte...

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