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Rechtliche Rahmenbedingungen für Testungen und Impfungen im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 im Arbeitsverhältnis
Zusammenspiel von Arbeits- und Datenschutzrecht
Die weltweite COVID-19-Pandemie und deren allumfassende Auswirkungen auf alle Teile der Gesellschaft bedingen den vermehrten Einsatz von Testungen und Impfungen, um diese Pandemie wirksam bekämpfen zu können. Dieser Beitrag untersucht ausgewählte Rechtsfragen des Arbeits- und Datenschutzrechts im Zusammenhang mit Testverfahren und Impfungen gegen SARS-CoV-2.
1. Pflicht zur Testung auf SARS-CoV-2 für Arbeitnehmer
1.1. Regelung im COVID-19-MG bzw in der 4. COVID-19-SchuMaV
1.1.1. Keine allgemeine Testpflicht für Arbeitnehmer
In § 1 Abs 5c COVID-19-MG finden sich Regelungen, wonach durch Verordnung für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 bei Betreten der Betriebstätten nachgewiesen werden muss. Dies ist allerdings nur möglich, wenn einer der folgenden Tatbestände verwirklicht ist:
Die Arbeiten finden an Arbeitsorten statt, bei denen es zu Kundenkontakt kommt.
Die Arbeiten finden an Arbeitsorten statt, bei denen ein bestimmter Mindestanstand nicht eingehalten werden kann.
Arbeitnehmer in Alten-, Pflege- und Behindertenheimen sowie Krankenanstalten und Kuranstalten.
Liegt keiner dieser vorher genannten Tatbestände vor, ist eine Testpflicht auf Basis des...