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ASoK 12, Dezember 2022, Seite 471

Aufladen emissionsfreier Kraftfahrzeuge: Änderung der Sachbezugswerteverordnung

Begutachtungsentwurf zu einer Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Sachbezugswerteverordnung geändert wird, online abrufbar unter https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=BEGUT&Dokumentnummer=BEGUT_7CDFBDF1_A304_43E9_9120_C7FAA8FC9EB9.

Nach den bisher erteilten Auskünften der österreichischen Finanzverwaltung ist nur das unmittelbare Aufladen eines dem Arbeitnehmer zur Privatnutzung überlassenen firmeneigenen Elektroautos beim Arbeitgeber steuerfrei. Der Ersatz der Kosten für das Aufladen eines solchen Fahrzeugs an anderen Orten ist danach hingegen steuerpflichtig.

Nach dem vorliegenden Entwurf zu einer Änderung der Sachbezugswerteverordnung soll Letzteres ab 2023 nicht mehr gelten. Auch der Ersatz bzw die Tragung der Kosten für das Aufladen bei einer externen Tankstelle bzw am Wohnort durch den Arbeitgeber löst demnach keine Steuerpflicht aus, wenn durch Ladenachweise sichergestellt ist, dass dieses ausschließlich das arbeitgebereigene Fahrzeug betrifft.

Darüber hinaus wird bestimmt, dass hinsichtlich des Ersatzes bzw der Tragung der Kosten für eine Ladeeinrichtung (Wallbox) im Zusammenhang mit der Überlassung S. 472 eines arbeitgebereigenen Elektroautos nur insoweit Steuerpflicht besteht, als die diesbezüglichen...

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