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ASoK 12, Dezember 2022, Seite 465

Besondere Rechtsprobleme des Pensionskassenrechts in Österreich und Deutschland

Vereinbarung einer Wartefrist – Differenzierung zwischen überlassenen Arbeitnehmern und Stammbelegschaft – Diskriminierungsverbot – Rechtsanspruch in Deutschland

Sebastian Zankel

Leistungen aus der betrieblichen Pensionskasse stellen eine sinnvolle Ergänzung der gesetzlichen Pensionsvorsorge dar. Der vorliegende Beitrag soll Antworten auf einzelne rechtliche Fragestellungen der betrieblichen Pensionsvorsorge in Österreich und Deutschland geben.

1. Rechtsprobleme der betrieblichen Pensionsvorsorge in Österreich

1.1. Vereinbarung einer Wartefrist

1.1.1. Allgemeines

In zahlreichen Betriebsvereinbarungen bzw Einzelvereinbarungen über die Gewährung einer betrieblichen Pensionsvorsorge wird normiert, dass eine Einbeziehung in die betriebliche Pensionsvorsorge des Arbeitgebers erst nach Ablauf einer bestimmten Wartefrist erfolgt. Scheidet der Arbeitnehmer somit vor Ablauf dieser Frist aus dem Arbeitsverhältnis aus, ist damit in der Regel auch ein gänzlicher Anspruchsverlust bezüglich der betrieblichen Pensionsvorsorge verbunden.

Bei der Rechtsfrage, ob die Vereinbarung einer Wartefrist zulässig ist, ist zunächst zu überprüfen, ob es eine entsprechende gesetzliche Norm gibt, die die Vereinbarung einer Wartefrist verbietet. Selbiges ist – soweit überblickbar – mit Ausnahme der Bestimmung des § 10 Abs 1a AÜG nicht gegeben.

Das hat seine Ursache zunächst darin, dass es nur sehr wenige Bra...

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