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ASoK 6, Juni 2019, Seite 239

Zweifelsfragen zur Auslegung der Grenzgängerregelung im DBA-Deutschland

, BMF-010221/0113-IV/8/2019, BMF-AV 2019/68.

Die Finanzverwaltungen Österreichs und Deutschlands haben eine Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der in Art 15 Abs 6 DBA-Deutschland festgelegten Grenzgängerregelung abgeschlossen. Im diesbezüglichen Erlass werden vor allem folgende Aspekte angeführt:

1. Der Wohnsitz und der Beschäftigungsort des Arbeitnehmers müssen sich jeweils in einer Grenzzone von 30 km Luftlinie diesseits und jenseits der Grenze befinden. Die Zahl der Straßenkilometer ist nicht maßgeblich.

2. Beim in der Grenzzone gelegenen Wohnsitz des Arbeitnehmers muss es sich um den Hauptwohnsitz handeln. Wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, kann ein außerhalb dieser Zone bzw im Tätigkeitsstaat befindlicher Zweitwohnsitz nicht zur Aberkennung der Grenzgängereigenschaft führen.

3. Grundsätzlich erfordert die Anwendung der Grenzgängerregelung ein arbeitstägiges Pendeln zwischen dem auf der einen Seite der Grenzzone befindlichen Wohnsitz und dem auf der anderen Seite der Grenzzone befindlichen Arbeitsort des Arbeitnehmers. Hinsichtlich der Schädlichkeitsregelung gelten aber folgende Toleranzregelungen:

  • Wenn der Arbeitn...

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