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Neue Regelungen für die Besteuerung von Inbound-Überlassungen
Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung zur Abzugsteuerentlastung bei Arbeitskräftegestellung erlassen, die DBA-Entlastungsverordnung geändert und die Durchführungsverordnungen zum DBA-Belgien, DBA-Brasilien, DBA-CSSR, DBA-Großbritannien, DBA-Irland, DBA-Kanada, DBA-Niederlande, DBA-Polen, DBA-Portugal, DBA-Spanien und DBA-Ungarn aufgehoben werden (DBA-Durchführung-Anpassungsverordnung), BGBl II 2022/318; Daurer/I. Kerschner, Neue Regelungen zur Abzugsteuerentlastung bei Arbeitskräftegestellungen, ÖStZ 2022, 347; dieselben, Neugestaltung der DBA-Entlastung bei inländischen Arbeitskräftegestellungen, SWK 2022, 1024; Daxkobler, Verordnungsentwurf zur Abzugsteuerentlastung bei Arbeitskräftegestellung, SWI 2022, 374.
Arbeitskräfteüberlassungen vom Ausland ins Inland unterliegen nach dem EStG einer 20%igen Abzugsteuer. Auch wenn sich diese rechtlich auf den beschränkt steuerpflichtigen ausländischen Arbeitskräftegesteller bezieht, soll sie die Besteuerung der überlassenen Arbeitskräfte sicherstellen. DBA-rechtlich steht Österreich nämlich nur ein Besteuerungsrecht an deren Einkünften, nicht aber an den Einkünften des ausländischen Gestellers zu. Der ausländische Gesteller ist nach innerstaatlichem Rech...