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Neue Anfragebeantwortung des BMF zu Mitarbeitergewinnbeteiligungen
BMF IV/7 (IV/7), 2022-0.513.910; Shubshizky, Die neue Steuerbefreiung für Mitarbeitergewinnbeteiligungen, SWK 2022, 542.
Das BMF hat im angeführten Schreiben eine Reihe von Fragen der Wirtschaftskammer Österreich zur Mitarbeitergewinnbeteiligung beantwortet. Wesentlich sind aus meiner Sicht vor allem folgende Punkte:
1. Begünstigungsfähig sind alle zusätzlich zum Grundentgelt geleisteten Vergütungen, mit denen allen Arbeitnehmern oder sachlich abgegrenzten Gruppen von Arbeitnehmern eine überindividuelle Teilhabe am Unternehmenserfolg gewährt wird. Die Gewinnbeteiligung muss weder hinsichtlich der Zuerkennung noch der Höhe nach an einer betriebsbezogenen Kennzahl anknüpfen. Sie kann beispielsweise dem Grunde nach von der Erreichung nicht finanzieller Unternehmensziele abhängig sein und der Höhe nach einen pauschalen Teil des Ergebnisses ausmachen.
Die arbeitsrechtliche Verbindlichkeit der Gewinnbeteiligung spielt keine Rolle. Unmaßgeblich ist daher, ob auf diese ein laufender Anspruch besteht oder diese einmalig bzw unter einem Unverbindlichkeitsvorbehalt gewährt wird. Unmaßgeblich ist auch, ob die Gewinnbeteiligung auf einer Zielvorgabe beruht oder ohne ...