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Fragen-Antworten-Katalog zur Abgaben- und Beitragsbefreiung für Teuerungsprämien
BMF-Anfragebeantwortung vom , online abrufbar unter https://www.bmf. gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/aktuelle-infos-und-erlaesse/Fachinformationen ---Ertragsteuern/Fachinformationen---Lohnsteuer/Teuerungspr%C3%A4mie-gem%C 3%A4%C3%9F-%C2%A7-124b-Z-408-EStG-1988.html.
Das BMF hat auf seiner Internetseite einen Fragen-Antworten-Katalog zur Inanspruchnahme der Abgaben- und Beitragsbefreiung für Teuerungsprämien (siehe dazu die Praxis-News vom Juli 2022, ASoK 2022, 267) veröffentlicht. Darin sind vor allem folgende wichtige Aussagen enthalten:
1. Die Inanspruchnahme der Freibetrags von 2.000 Euro setzt nur eine zusätzliche, der Abgeltung der Teuerung gewidmete Zahlung voraus, ist aber sonst an keine Voraussetzungen gebunden. Der Arbeitgeber kann insoweit daher frei entscheiden, welchen Arbeitnehmern er eine Teuerungsprämie gewährt und ob und inwieweit er hinsichtlich deren S. 391 Höhe differenziert. Möglich ist es daher zB, die Teuerungsprämie nur einzelnen Mitarbeitern zu gewähren. Differenzierungen hinsichtlich der Höhe der Teuerungsprämie sind genauso zulässig, wie es möglich ist, geringfügig Beschäftigten bzw Teilzeitkräften dieselbe Prämie wie den Vollzeitkräften auszuzahlen.
2. Hinsich...