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ASoK 10, Oktober 2022, Seite 389

Teuerungs-Entlastungspaket III

Julia Dujmovits

Bereits im Ministerrat am hat die Bundesregierung mit ihrem Beschluss „Großes Entlastungspaket: Kurzfristige und dauerhafte Maßnahmen zur Abfederung der Teuerung“ eine Reihe von strukturellen Entlastungen angekündigt, welche nunmehr durch die am im Ministerrat beschlossenen Regierungsvorlagen zum Teuerungs-Entlastungspaket II (RV 1662 BlgNR 27. GP) und zum Teuerungs-Entlastungspaket III (RV 1663 BlgNR 27. GP) umgesetzt werden sollen.

Das Teuerungs-Entlastungspaket II sieht unter anderem die Abschaffung der kalten Progression sowie Entlastungen für die Land- und Forstwirtschaft vor. Durch das Teuerungs-Entlastungspaket III wird insbesondere eine jährliche Valorisierung bestimmter Sozialleistungen eingeführt.

Im Detail sieht das Teuerungs-Entlastungspaket III folgende Maßnahmen vor:

  • Geldleistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung: Gesetzlich wird vorgesehen, dass die Bemessungsgrundlage für das Rehabilitations- sowie das Wiedereingliederungsgeld jeweils zum 1. 1. mit dem Anpassungsfaktor (§ 108f ASVG) zu vervielfachen ist. Dies gilt sowohl für Personen, die am 1. 1. einen Anspruch auf eine solche Leistung haben, als auch für jene, bei denen der Anspruch erst später entsteht, jedoch eine ...

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