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ASoK 10, Oktober 2022, Seite 373

Offene Fragen zu Dienstverhinderung, kollektivvertraglichen Freistellungen und Teilzeitbeschäftigung

Aliquotierung kollektivvertraglicher Freistellungsansprüche bei Teilzeitbeschäftigten

Wolfram Hitz und Alexander Noga

Im Erwerbsleben von Arbeitnehmern ergeben sich laufend Kollisionen mit privaten Ereignissen und Aktivitäten. In Fällen von Urlaub oder Krankenstand gibt es klare gesetzliche Regelungen, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitnehmer unter Fortzahlung seines Entgelts von der Arbeit freigestellt ist. Inwieweit allerdings ein sonstiger wichtiger Dienstverhinderungsgrund vorliegt, ist im Rahmen einer Abwägung zwischen den persönlichen Gründen des Arbeitnehmers sowie den betrieblichen Interessen zu überprüfen. Hier hinterlassen Gesetz und Kollektivverträge (insbesondere bei einer Beschäftigung in Teilzeit) eine Reihe von Zweifelsfragen, von denen einige nachstehend aufgegriffen werden.

1. Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsansprüche aufgrund einer sonstigen Dienstverhinderung aus einem sonstigen wichtigen Grund

Die gesetzliche Regelung zur Freistellung und Fortzahlung des Entgelts bei Dienstverhinderung aus sonstigen wichtigen persönlichen Gründen finden sich in § 8 Abs 3 AngG für Angestellte bzw § 1154b Abs 5 ABGB für Arbeiter und Lehrlinge. Behauptet ein Arbeitnehmer das Vorliegen eines derartigen Dienstverhinderungsgrundes, sind zwei Fragen zu klären:

  • Erstens ist zu beurteilen, ob der geltend gemachte Hinderungsgr...

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