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Teilung des Arbeitsverhältnisses bei Betriebsteilsübergang
Nachteile für den Arbeitnehmer durch Ab- und Aufspaltung eines Betriebs
In seinem Urteil vom , Rs C-344/18, ISS Facility Services, hat sich der EuGH erstmals für die Möglichkeit einer Teilung des Arbeitsverhältnisses infolge eines Betriebsübergangs auf mehrere Erwerber ausgesprochen. Dies wirft eine Fülle an praktischen Fragen auf, die dieser Beitrag zu beantworten versucht. Insbesondere wird dabei auf eine mögliche Betriebsteilsabspaltung und diverse Verschlechterungen eingegangen werden.
1. Ausgangslage
Es treten immer wieder Konstellationen auf, in denen Arbeitnehmer in mehreren Teilen eines Betriebs beschäftigt sind. Kommt es zu einem Übergang nur eines dieser Betriebsteile auf einen neuen Erwerber oder gehen die einzelnen Betriebsteile auf unterschiedliche Erwerber über, stellt sich die Frage der Auswirkungen dieses Übergangs auf die betroffenen Arbeitsverhältnisse. Eine explizite Regelung dazu existiert weder im nationalen Recht noch auf unionsrechtlicher Ebene. Art 3 der Betriebsübergangsrichtlinie spricht schlicht von einem Übergang der Rechte und Pflichten auf den Erwerber durch den Betriebsübergang. Nach der nationalen Regelung des § 3 Abs 1 AVRAG tritt der Erwerber „als Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten in die im Zeitpunkt des Überganges bestehende...