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Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld für geflüchtete Menschen aus der Ukraine
Durch die von den Koalitionsparteien vorgeschlagenen Änderungen im KBGG soll den geflüchteten Menschen aus der Ukraine Zugang zu dieser Familienleistung eröffnet werden (IA 2718/A 27. GP, online abrufbar unter https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_02718/index.shtml).
Die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, bei denen es sich zum großen Teil um Frauen und Kinder handelt, gelten als „Vertriebene“ im Sinne des AsylG 2005 und der VertriebenenVO. Ihnen wurde ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht in Österreich bis gewährt. Sie stellen eine besondere Gruppe von Fremden dar, deren außergewöhnliche Hilfsbedürftigkeit spezielle finanzielle Unterstützung erfordere, heißt es in der Begründung des Initiativantrags. Personen, die aufgrund der kriegerischen Handlungen in der Ukraine vertrieben worden sind und in Österreich vorübergehend Schutz finden, sollen daher für ihre Kinder österreichische Familienleistungen erhalten, wenn sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.
Die Regelung zum Kinderbetreuungsgeld tritt rückwirkend mit in Kraft und endet mit dem Tag der Beendigung des Aufenthaltsrechts, spätestens jedoch am .