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Schutz von Hinweisgebern im österreichischen Arbeitsrecht
Kündigungsschutz und Staatshaftungsanspruch
Hinweisgeber unterstützen zweifelsohne in vielen Fällen die Aufklärung erheblicher Rechtsverstöße. Nicht selten sind diese Hinweisgeber Arbeitnehmer des betroffenen Unternehmens und tragen naturgemäß auch das Risiko von Vergeltungsmaßnahmen des Arbeitgebers. Dieser Beitrag soll nunmehr untersuchen, inwieweit Hinweisgeber, sofern sie Arbeitnehmer eines Unternehmens sind, gegen derartige Vergeltungsmaßnahmen geschützt sind.
1. Anfechtung einer Kündigung aus einem verpönten Motiv
1.1. Allgemeines
In § 105 Abs 3 Z 1 ArbVG werden die Anfechtungstatbestände, die sich auf ein verpöntes Motiv beziehen, taxativ aufgezählt. Dies ergibt sich aus dem klaren Gesetzeswort und diese Meinung wird auch von der herrschenden Lehre geteilt, die klar und deutlich ausführt, dass diese Enumeration taxtativ ist. Daraus folgt, dass ein Vergeltungsakt gegenüber einem Hinweisgeber per se keinen Kündigungsanfechtungstatbestand aus dem Rechtsgrund des verpönten Motivs darstellt.
Zu überlegen wäre allerdings, ob der Tatbestand des § 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG verwirklicht sein könnte, der vorsieht, dass ein Arbeitnehmer „wegen der offenbar nicht unberechtigten Geltendmachung vom Arbeitgeber in Frage gestellter Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis durch den Arbeitn...