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ASoK 2, Februar 2015, Seite 75

Privatnutzung Firmen-PKW: Aufgabe der Verknüpfung zwischen betrieblicher Angemessenheitsgrenze und Lohnsteuerbemessung

2. Wartungserlass 2014 (, BMF-010222/0084-VI/7/2014).

Die Obergrenze für die Bewertung des lohnwerten Vorteils für die Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kfz wurde ursprünglich mit 1,5 % (bzw 0,75 %) der betrieblichen Angemessenheitsgrenze (seit 2005: 40.000 Euro) festgelegt. Durch die Änderung der Sachbezugswerteverordnung mit BGBl II 2014/29 wurde diese Verknüpfung aufgegeben: Der Maximalwert für die Sachbezugsbewertung wurde auf 720 Euro (bzw 360 Euro) angehoben, ohne auch die Angemessenheitsgrenze für den PKW zu ändern.

S. 76 Im Hinblick darauf wurden nunmehr im Rahmen des angeführten Erlasses auch die Regelungen über die Kürzung des Sachbezugs bei Erbringung einer Eigenleistung durch den Arbeitnehmer geändert: Bisher kürzte ein Selbstbehalt des Arbeitnehmers insoweit den Sachbezugswert beim Arbeitnehmer, als dieser den unangemessenen Teil der Aufwendungen des Arbeitgebers überstieg. Nunmehr ist die Eigenleistung – unabhängig davon, inwieweit diese angemessene oder unangemessene Aufwendungen aufseiten des Arbeitgebers abdeckt – vor Wahrnehmung der Grenze von 720 Euro bzw 360 Euro abzuziehen.

Außerdem wurde im angeführten Erlass klargestellt, dass auch ein integriertes, nicht ...

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