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ASoK 1, Jänner 2019, Seite 33

IV. Arbeitsrechtliche Anpassungen aufgrund der Sozialversicherungsorganisationsreform

Gerda Ercher-Lederer

Im Rahmen des am vom Nationalrat beschlossenen Sozialversicherungs-Organisationsgesetzes (SV-OG) sollen zudem in einer Reihe von arbeits- und arbeitsmarktpolitischen Gesetzen die erforderlichen Anpassungen an die organisatorischen Änderungen in der Sozialversicherung vorgenommen werden (RV 329 BlgNR 26. GP; AB 413 BlgNR 26. GP; 140/BNR 26. GP).

Im AlVG sollen darüber hinaus unterschiedliche früherer Bezeichnungen an die seit geltenden aktuellen Bezeichnungen des BMG angepasst werden. Aufgrund von bereits beschlossenen Änderungen im ASVG betreffend die monatlichen Beitragsgrundlagen ist eine Anpassung der die Bemessung des Arbeitslosengeldes regelnden Bestimmungen hinsichtlich des Inkrafttretens der neuen Regelungen und des Berichtigungszeitraums erforderlich (§ 21 Abs 1 und 2 sowie § 79 Abs 147 AlVG).

Die Änderungen im AMPFG, AMSG, AÜG, APflG, IESG und AuslBG sollen berücksichtigen, dass künftig an die Stelle des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger der Dachverband der Sozialversicherungsträger tritt.

Das SV-OG soll zum Anlass genommen werden, die im ABGB, AngG, ArbAbfG, AVRAG, AZG, BPG, GAngG und HGHAG noch enthaltenen Regelungen zur Gleitpension sowie zur vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit nach...

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